Google Bewertungen löschen lassen: Die Vorteile für Ihr Unternehmen

Google Bewertungen löschen lassen: Ein wichtiger Schritt für Ihr Unternehmen

Die Online-Reputation Ihres Unternehmens kann maßgeblich durch Google-Bewertungen beeinflusst werden. Negative Bewertungen können potenzielle Kunden abschrecken und das Vertrauen in Ihr Unternehmen untergraben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Dieser Artikel wird Ihnen dabei helfen, die Vorteile dieses Prozesses zu verstehen und wie Sie ihn effektiv umsetzen können.

google bewertungen löschen lassen

Was bedeutet “Google Bewertungen löschen lassen”?

Wenn wir von “Google Bewertungen löschen lassen” sprechen, meinen wir den Prozess, bei dem ein Unternehmen eine negative oder unfaire Bewertung auf Google entfernen lässt. Dies kann durch direkte Kommunikation mit dem Bewerter oder durch einen Antrag bei Google erfolgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jede negative Bewertung gelöscht werden kann. Es gibt bestimmte Kriterien und Richtlinien, die erfüllt sein müssen.

Warum sollten Sie Google Bewertungen löschen lassen?

Es gibt mehrere Gründe, warum es für Ihr Unternehmen vorteilhaft sein könnte, Google Bewertungen löschen zu lassen. Erstens können negative Bewertungen das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Zweitens können sie das Ranking Ihres Unternehmens in den Google-Suchergebnissen beeinflussen. Drittens können unfaire oder falsche Bewertungen rechtliche Konsequenzen haben.

Wie können Sie vorgehen?

Der Prozess, um Google Bewertungen löschen zu lassen, kann komplex sein und erfordert oft juristische Unterstützung. Es ist wichtig, dass Sie sich an einen Experten wenden, der Erfahrung mit diesem Prozess hat. Ein solcher Experte ist Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo, der das Präzedenzurteil des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) persönlich erstritten hat. Dieses Urteil hat die Praxis für Arbeitgeber maßgeblich beeinflusst und bietet eine autoritative Grundlage für das Löschen von Google-Bewertungen.

Konkrete Praxisbeispiele

Ein gutes Beispiel für die Vorteile des Löschens von Google-Bewertungen ist ein Unternehmen, das aufgrund einer Reihe negativer Bewertungen einen Rückgang der Kundenanzahl verzeichnete. Nachdem das Unternehmen die Bewertungen gelöscht hatte, stieg die Anzahl der Kunden wieder an und das Unternehmen konnte seinen guten Ruf wiederherstellen.

Ebenso kann das Löschen von Google-Bewertungen dazu beitragen, rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein Unternehmen, das falsch beschuldigt wurde, konnte durch das Löschen der unfairen Bewertung einen Rechtsstreit vermeiden.

Handlungsempfehlungen

Wenn Sie negative oder unfaire Google-Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst versuchen, den Bewerter direkt zu kontaktieren. Sollte dies nicht möglich sein oder keine Lösung bringen, können Sie einen Antrag bei Google stellen. In komplexeren Fällen sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo ist ein Experte auf diesem Gebiet und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Online-Reputation zu schützen.

Fazit

Das Löschen von Google-Bewertungen kann Ihr Unternehmen vor Schäden durch negative oder unfaire Bewertungen schützen. Es ist jedoch ein komplexer Prozess, der oft juristische Unterstützung erfordert. Mit der richtigen Hilfe können Sie Ihre Online-Reputation schützen und Ihr Unternehmen erfolgreich führen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.