Gegen Kununu vorgehen: So kannst du deine Interessen wahren.

Einleitung: Gegen Kununu vorgehen – Ihre Interessen wahren

Als Arbeitgeber kann es passieren, dass Sie auf der Bewertungsplattform Kununu mit negativen Bewertungen konfrontiert werden. Diese können das Image Ihres Unternehmens schädigen und potenzielle Bewerber abschrecken. Daher fragen sich viele Arbeitgeber, wie sie gegen Kununu vorgehen können, um ihre Interessen zu wahren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Situation für Arbeitgeber beeinflusst hat.

gegen kununu vorgehen

Begriffserklärungen: Kununu und das OLG Hamburg-Klarnamenurteil

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Mitarbeiter anonym Bewertungen über ihren Arbeitgeber abgeben können. Diese Bewertungen sind öffentlich einsehbar und können somit einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat jedoch die Rechtslage für Arbeitgeber verbessert. Laut diesem Urteil muss Kununu auf Anfrage den Klarnamen des Verfassers einer Bewertung herausgeben, sofern diese rechtswidrig ist.

Vertiefendes Fachwissen: Wie Sie gegen Kununu vorgehen können

Wenn Sie als Arbeitgeber gegen Kununu vorgehen möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zunächst können Sie versuchen, mit dem Verfasser der Bewertung in Kontakt zu treten und eine Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein oder der Verfasser nicht einlenken, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil von großer Bedeutung. Es ermöglicht Ihnen, den Klarnamen des Verfassers bei Kununu anzufordern und anschließend gegen diesen vorzugehen.

Konkrete Praxisbeispiele: Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils

Ein konkretes Beispiel für die Anwendung des OLG Hamburg-Klarnamenurteils ist der Fall eines Arbeitgebers, der mit einer falschen und geschäftsschädigenden Bewertung auf Kununu konfrontiert wurde. Nachdem der Arbeitgeber erfolglos versucht hatte, mit dem Verfasser in Kontakt zu treten, wandte er sich an das OLG Hamburg und forderte den Klarnamen des Verfassers an. Aufgrund des Urteils war Kununu dazu verpflichtet, diesen herauszugeben. Der Arbeitgeber konnte anschließend rechtliche Schritte gegen den Verfasser einleiten und die Löschung der Bewertung erreichen.

Handlungsempfehlungen: So gehen Sie strategisch vor

Wenn Sie gegen Kununu vorgehen möchten, sollten Sie strategisch vorgehen. Zunächst sollten Sie versuchen, den Konflikt außergerichtlich zu klären. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie den Klarnamen des Verfassers bei Kununu anfordern und rechtliche Schritte einleiten. Dabei sollten Sie jedoch bedenken, dass dies mit Kosten verbunden ist und nicht immer zum Erfolg führt. Daher ist es ratsam, sich vorab von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

Fazit: Gegen Kununu vorgehen und Ihre Interessen wahren

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Rechtslage für Arbeitgeber verbessert und bietet Ihnen neue Möglichkeiten, gegen Kununu vorzugehen. Dennoch sollten Sie strategisch vorgehen und sich im Zweifel anwaltlich beraten lassen. So können Sie Ihre Interessen wahren und das Image Ihres Unternehmens schützen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.