Kununu Profil löschen lassen: So schaffen Sie es im Handumdrehen

Kununu Profil löschen lassen: So schaffen Sie es im Handumdrehen

Die Online-Bewertungsplattform Kununu bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitgeber zu bewerten. Doch was, wenn Sie als Arbeitgeber mit einer Bewertung nicht einverstanden sind oder Ihr Profil auf der Plattform löschen möchten? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr “kununu profil löschen lassen” können und welche rechtlichen Aspekte dabei zu beachten sind.

kununu profil löschen lassen

Was ist Kununu?

Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitnehmer ihre aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber bewerten können. Die Bewertungen sind anonym und können von jedem eingesehen werden. Für Arbeitgeber kann dies sowohl Vorteile als auch Nachteile haben. Einerseits können positive Bewertungen das Image des Unternehmens stärken und potenzielle Bewerber anlocken. Andererseits können negative Bewertungen das Unternehmensimage schädigen und potenzielle Bewerber abschrecken.

Warum ein Kununu Profil löschen lassen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie als Arbeitgeber Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten. Vielleicht sind Sie mit den abgegebenen Bewertungen nicht einverstanden oder Sie möchten generell nicht auf der Plattform vertreten sein. In jedem Fall haben Sie das Recht, die Löschung Ihres Profils zu beantragen. Doch wie geht das genau?

So können Sie Ihr Arbeitgeber Profil löschen lassen

Um Ihr “kununu profil löschen lassen” zu können, müssen Sie zunächst den Kundenservice von Kununu kontaktieren. Dies kann per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen. In Ihrer Anfrage sollten Sie klar und deutlich formulieren, dass Sie die Löschung Ihres Profils wünschen.

Nachdem Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben, wird Kununu diese prüfen. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung. Sollte Kununu Ihrer Anfrage nicht nachkommen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Rechtliche Aspekte beim Kununu Profil löschen lassen

Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) hat die rechtliche Situation für Arbeitgeber in Bezug auf Online-Bewertungen deutlich verbessert. Das Urteil besagt, dass Bewertungsplattformen wie Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewertenden nennen müssen. Mehr dazu hier.

Dieses Urteil kann auch für Sie als Arbeitgeber relevant sein, wenn Sie Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten. Sollte Kununu Ihrer Löschungsanfrage nicht nachkommen, können Sie sich auf dieses Urteil berufen und rechtliche Schritte einleiten.

Unterstützung durch einen Anwalt

Wenn Sie Ihr “kununu profil löschen lassen” möchten und dabei auf rechtliche Schwierigkeiten stoßen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen und die Löschung Ihres Profils zu erreichen.

Die Kanzlei SterneAdvo hat sich auf das Reputationsrecht spezialisiert und vertritt ausschließlich Arbeitgeber. Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo hat das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) persönlich erstritten und kann Sie daher kompetent in diesem Bereich beraten.

Fazit: Kununu Profil löschen lassen ist möglich

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es durchaus möglich ist, Ihr “kununu profil löschen lassen”. Der Prozess kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen und unter Umständen rechtliche Unterstützung erfordern. Mit dem richtigen Vorgehen und der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts können Sie jedoch Ihr Ziel erreichen.

Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.

Jan Meyer

Rechtsanwalt

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.

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Jan Meyer

Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.