Google Bewertungen löschen lassen: So behalten Sie die Kontrolle
Im digitalen Zeitalter sind Online-Bewertungen ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Image eines Unternehmens schädigen und potenzielle Kunden abschrecken. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie man Google Bewertungen löschen lassen kann, um die Kontrolle über das eigene Online-Image zu behalten.

Begriffserklärungen
Bevor wir uns damit beschäftigen, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können, sollten wir zunächst klären, was genau eine Google-Bewertung ist. Eine Google-Bewertung ist eine Bewertung, die ein Nutzer auf Google über ein Unternehmen abgibt. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar und können von jedem eingesehen werden. Sie haben einen großen Einfluss auf die Wahrnehmung eines Unternehmens durch potenzielle Kunden.
Vertiefendes Fachwissen
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Google Bewertungen löschen lassen können. Einerseits können Sie versuchen, mit dem Verfasser der negativen Bewertung in Kontakt zu treten und ihn um eine Löschung der Bewertung bitten. Andererseits können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder gegen die Google-Richtlinien verstößt.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24). Dieses Urteil hat einen großen Einfluss auf die Praxis der Löschung von Google-Bewertungen. Laut diesem Urteil muss ein Bewertungsportal den Klarnamen eines Bewertungsverfassers preisgeben, wenn die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder gegen die Richtlinien des Portals verstößt.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein Beispiel für die Anwendung dieses Urteils in der Praxis ist der Fall eines Unternehmens, das eine negative Google-Bewertung erhalten hatte. Das Unternehmen ging rechtlich gegen die Bewertung vor und konnte dank des OLG Hamburg-Klarnamenurteils den Verfasser der Bewertung ausfindig machen und ihn zur Löschung der Bewertung auffordern.
Ebenso gibt es Fälle, in denen Unternehmen erfolgreich Google Bewertungen löschen lassen konnten, indem sie nachweisen konnten, dass die Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen enthielten oder gegen die Google-Richtlinien verstießen. In solchen Fällen hat Google die betreffenden Bewertungen gelöscht.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie Google Bewertungen löschen lassen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen enthält oder gegen die Google-Richtlinien verstößt. In solchen Fällen können Sie bei Google einen Antrag auf Löschung der Bewertung stellen.
Wenn der Verfasser der Bewertung nicht bekannt ist, können Sie sich auf das OLG Hamburg-Klarnamenurteil berufen und das Bewertungsportal zur Herausgabe des Klarnamens auffordern. Anschließend können Sie den Verfasser zur Löschung der Bewertung auffordern.
Sollten Sie dabei Unterstützung benötigen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte einzuleiten und Ihre Rechte durchzusetzen.
Fazit
Google Bewertungen löschen zu lassen ist ein wichtiger Schritt, um die Kontrolle über das eigene Online-Image zu behalten. Dabei können Sie sowohl auf rechtliche Schritte zurückgreifen als auch versuchen, mit dem Verfasser der Bewertung in Kontakt zu treten. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil bietet dabei eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
