Einleitung
Die Bewertungsplattform Kununu ist ein wichtiger Faktor für das Image eines Unternehmens. Negative Bewertungen können das Ansehen erheblich schädigen. Daher fragen sich viele Arbeitgeber, wie sie gegen Kununu vorgehen können, um ungerechtfertigte oder falsche Bewertungen zu entfernen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema und wie das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) die Situation beeinflusst hat.

Begriffserklärungen
Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Mitarbeiter anonym ihre Arbeitgeber bewerten können. Die Bewertungen sind öffentlich einsehbar und können einen erheblichen Einfluss auf das Image eines Unternehmens haben. Wenn Sie als Arbeitgeber gegen Kununu vorgehen möchten, bezieht sich das in der Regel auf den Wunsch, ungerechtfertigte oder falsche Bewertungen zu entfernen.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) ist ein wegweisendes Urteil, das Rechtsanwalt Jan Meyer von SterneAdvo erstritten hat. Es besagt, dass Kununu im Streitfall den Klarnamen des Bewerters preisgeben muss. Dieses Urteil hat die Möglichkeiten für Arbeitgeber, gegen Kununu vorzugehen, erheblich erweitert. Mehr Informationen zum Urteil finden Sie hier.
Vertiefendes Fachwissen
Bevor Sie gegen Kununu vorgehen, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Klaren sein. Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen falsche oder diffamierende Bewertungen vorzugehen. Dabei können Sie auf verschiedene Wege zurückgreifen. Einerseits können Sie Kununu direkt kontaktieren und die Löschung der betreffenden Bewertung beantragen. Andererseits können Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt einschalten.
Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Situation für Arbeitgeber verbessert. Durch das Urteil ist es nun möglich, den Klarnamen des Bewerters zu erfahren und so gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen den Verfasser der Bewertung einzuleiten. Dies kann besonders dann sinnvoll sein, wenn es sich um falsche Tatsachenbehauptungen oder Diffamierungen handelt.
Konkrete Praxisbeispiele
Ein Beispiel für das Vorgehen gegen Kununu ist der Fall eines Unternehmens, das durch eine Reihe negativer Bewertungen geschädigt wurde. Das Unternehmen beauftragte einen Anwalt und ging gerichtlich gegen Kununu vor. Aufgrund des OLG Hamburg-Klarnamenurteils konnte der Klarnamen des Bewerters ermittelt werden. Anschließend wurde der Bewerter auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt.
Ein weiteres Beispiel ist ein Unternehmen, das direkt Kontakt mit Kununu aufnahm und die Löschung mehrerer Bewertungen beantragte. Kununu prüfte die Anfrage und stellte fest, dass einige der beanstandeten Bewertungen gegen die Nutzungsbedingungen verstießen. Diese wurden daraufhin gelöscht.
Handlungsempfehlungen
Wenn Sie gegen Kununu vorgehen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob die betreffende Bewertung tatsächlich falsch oder diffamierend ist. Nicht jede negative Bewertung ist automatisch ungerecht oder rechtswidrig. Sollten Sie jedoch zu dem Schluss kommen, dass eine Bewertung entfernt werden sollte, können Sie zunächst Kununu direkt kontaktieren und die Löschung beantragen.
Sollte dies nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Hierbei kann es hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann Sie beraten und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Dabei kann das OLG Hamburg-Klarnamenurteil eine wichtige Rolle spielen.
Fazit
Gegen Kununu vorzugehen kann in einigen Fällen sinnvoll sein, um das Image Ihres Unternehmens zu schützen. Dabei sollten Sie jedoch stets bedenken, dass nicht jede negative Bewertung automatisch ungerecht oder rechtswidrig ist. Sollten Sie sich jedoch dazu entscheiden, gegen Kununu vorzugehen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Das OLG Hamburg-Klarnamenurteil hat die Situation für Arbeitgeber verbessert und bietet neue Möglichkeiten, gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.
Wenn Sie Unterstützung bei solchen Themen benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen ausschließlich Arbeitgebern und das aus Überzeugung und Leidenschaft.
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Jan Meyer ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der auf Reputationsrecht spezialisierten Kanzlei SterneAdvo. Er hat die wegweisende Entscheidung des OLG Hamburg vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24) gegen kununu gerichtlich erstritten, mit der Bewertungsplattformen verpflichtet wurden, bei Zweifeln an der Echtheit negativer Bewertungen entweder die Identität des Verfassers offenzulegen oder die Bewertung zu löschen. Jan Meyer berät Unternehmer bundesweit bei der konsequenten Abwehr von anonymem Rufmord und dem strategischen Schutz ihrer Reputation.
