Fast alle Kunden orientieren sich an Ihren Online-Bewertungen. Sie achten auf das Bewertungsprofil, bevor es zum Kauf eines Produktes oder zum Buchen einer Dienstleistung kommt.
Nach einer Studie von Bright Local lesen tatsächlich 93 Prozent aller Befragten zumindest gelegentlich Kundenbewertungen, bevor sie ein Unternehmen als vertrauenswürdig einstufen oder eben nicht. Lediglich 7 % der Kunden legen nach der Studie keinen Wert auf die Bewertungsprofile!
Über ein Drittel aller Nutzer prüft das Bewertungsprofil von Unternehmen sogar immer, bevor es zum Kauf oder zum Buchen einer Dienstleistung kommt. Umso wichtiger ist der Umgang mit negativen Kommentaren.
Nach einer Studie von „Big Social Media, Bosch und Siemens Hausgeräte (BSH) und dem Lehrstuhl für Internationale BWL und E-Commerce der HTW Aalen“ aus dem Jahr 2014 läuft der Verkauf bei positiven Bewertungen erheblich besser. Diese sorgen für einen durchschnittlichen Umsatzanstieg von ca. 30 Prozent. Negative Bewertungen bewirken hingegen entsprechend das Gegenteil.
Ein schlechtes Bewertungsprofil verschreckt also Kunden und hat dadurch verheerende Folgen.
Online-Bewertungen sind für Kunden das wichtigste Entscheidungskriterium bei der Internetsuche.
Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom steht fest, dass das Vertrauen in Online-Bewertungen sogar deutlich größer ist als das in persönliche Ratgeber wie Freunde, Familie und Kollegen.
Bewertungen geben mir Orientierung
Aus gegebenem Anlass warnen wir Sie – zu Ihrem Schutz – eindringlich vor Internet-Agenturen, die das Löschen von Bewertungen – rechtswidrigerweise – anbieten. Dies verstößt nachweislich gegen aktuelles Recht und ist sogar abmahnfähig. Agenturen dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen, weil der Schaden für Mandanten aufgrund der fehlenden Rechtskenntnis beträchtlich sein kann.
Wir verweisen auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.06.2019, Az. 315 O 255/18
Denn Agenturen – häufig sogar mit zweifelhaftem Firmensitz auf Malta oder Zypern – haben nicht das erforderliche juristische Fachwissen eines hochspezialisierten Rechtsanwalts mit deutscher Zulassung.
Sehen Sie hierzu auch unser Spezial-Video mit Warnung vor rechtswidrigen Agenturen
Beim Löschen von Bewertungen ist es unbedingt erforderlich, mit anwaltlicher Expertise und Erfahrung vorzugehen. Ohne Anwalt reagiert das Bewertungsportal nur in den allerseltensten Fällen. Man findet auch rechtswidrige Angebote von unqualifizierten Agenturen, die das Löschen von Bewertungen anbieten. Dies verstößt jedoch klar gegen aktuelles Recht und ist sogar abmahnfähig. Agenturen dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen, weil der Schaden für Mandanten aufgrund der fehlenden Rechtskenntnis beträchtlich sein kann. Denn Agenturen – häufig mit zweifelhaftem Firmensitz auf Malta oder Zypern – haben nicht das erforderliche juristische Fachwissen eines hochspezialisierten Rechtsanwalts mit deutscher Zulassung.
Zum juristisch fundierten Vorgehen gehört beispielsweise, dass das Prüfverfahren durch das Portal eingeleitet werden muss. Die Beweislast liegt ausschließlich beim Portal und beim Bewerter. Wir machen in Ihrem Auftrag Verletzungen von Unternehmer-Persönlichkeitsrechten nach der BGH- Rechtsprechung und Verstöße gegen die Portal-Richtlinien geltend. Auch prüfen wir im Laufe des Löschverfahrens ständig, ob das Bewertungsportal Prüfverfahrensfehler begeht. Diese Pflichten hat der Bundesgerichtshof klar festgelegt. Wenn das Bewertungsportal einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet es selbst für die Bewertung. Als Rechtsanwälte mahnen wir die Portale in diesen Fällen konsequent ab und sind dazu – im Gegensatz zu Agenturen – auch berechtigt.
Sehen Sie hierzu auch unser Spezial-Video „Warum sterne-advo beauftragen?„
Ohne Anwalt bestehen für Sie diverse erhebliche Nachteile. Hier ein paar Beispiele:
Nicht korrigierbare Verfahrensfehler
Eine falsche Formulierung und eine Bewertung kann unlöschbar werden.
Zeitaufwand
Als Unternehmer ist es immer besser, sich auf die eigenen Kompetenzen zu konzentrieren.
Zeit- und Kostennachteil
Sie verwenden Ihre kostbare Zeit auf ein ungewisses Ergebnis und am Ende bleibt die Bewertung womöglich länger oder gar dauerhaft online mit der Folge von Kunden- und Umsatzverlust.
Komplexe Löschanfrage
Alle Bewertungsportale haben unterschiedliche Wege und Richtlinien.
Unsichere Erfolgsaussichten
Sie sind Experte auf Ihrem eigenen Gebiet, können daher aber im Regelfall selbst nicht einschätzen, ob eine Online-Bewertung löschbar ist.
Stress
Die Löschversuche einer Bewertung sind oft mit emotionalem Stress verbunden, vor allem, wenn sie den Unternehmer persönlich treffen.
Rechtsschutzversicherungen lehnen gerne ab
Wenn man sich mit Rechtsschutzversicherern und deren Verhaltensmustern nicht auskennt, bekommt man häufig keine Zusage. Wir sind erfahren und wissen, wie die Kostenzusage der Versicherung am besten kommt.
Geringe Erfolgschancen
Viele Bewertungsportale reagieren oft überhaupt nicht oder stellen Ihnen sinnlose Rückfragen, deren Beantwortung zu nicht korrigierbaren Fehlern führen kann, s.o.
Unsichere Dauer
Bewertungsportale reagieren nicht oder verzögern das Verfahren, weil sie wissen, dass kein Anwalt Druck macht.
Zum juristisch fundierten Vorgehen gehört beispielsweise, dass das Prüfverfahren durch das Portal eingeleitet werden muss. Die Beweislast liegt ausschließlich beim Portal und beim Bewerter. Wir machen in Ihrem Auftrag Verletzungen von Persönlichkeitsrechten nach der BGH-Rechtsprechung und Verstöße gegen die Portal-Richtlinien geltend. Auch prüfen wir im Laufe des Löschverfahrens ständig, ob das Portal Prüfverfahrensfehlern begeht. Diese Pflichten hat der Bundesgerichtshof klar festgelegt. Wenn das Portal einen Prüfverfahrensfehler begeht, haftet es für die Bewertung. Als Rechtsanwälte mahnen wir die Portale in diesen Fällen konsequent ab und sind dazu – im Gegensatz zu Agenturen – auch berechtigt.